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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Um das Budget für einen Charter korrekt zu erstellen, ist es grundlegend, die für den jeweiligen Charter geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen. Diese hängen vor allem mit dem geografischen Gebiet zusammen, in dem die jeweilige Yacht kreuzt. Die folgenden Erklärungen dienen als allgemeine Richtlinie und sollen Ihnen für ein lückenloses Verständnis Ihres Chartervertrags behilflich sein.

Dieser kann sich von den nachstehenden Definitionen unterscheiden. Lesen Sie bitte die für jeden Charter speziell geltenden Bedingungen im Chartervertrag nach.


WMT – AGB für das westliche Mittelmeer gemäß den AGB der MYBA (Mediterranean Yacht Brokers Association)

In der Chartergebühr ist Folgendes inbegriffen:

1. Miete und Versicherung der Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung in betriebsfähigem Zustand
2. Crew-Löhne und Crew-Verpflegung
3. Reinigung der Schiffswäsche

Zusätzlich zur Chartergebühr hat der Yachtmieter noch alle anderen Ausgaben zu bezahlen wie etwa:

Kraftstoff für das Schiff (Antriebsmaschinen, Generatoren, Begleitboote, Jetskis), Essen und Getränke für den persönlichen Bedarf des Yachtmieters, Reinigung der persönlichen Wäsche, sämtliche Kommunikationskosten, Hafen- und Liegeplatzgebühren, Zollformalitäten, Wasser, Strom und ggf. nationale und/oder lokale Taxen.


SEMT (oder EMT) – Standard-AGB für das östliche Mittelmeer

In der Chartergebühr ist Folgendes inbegriffen:

1. Miete und Versicherung der Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung in betriebsfähigem Zustand
2. Crew-Löhne und Crew-Verpflegung
3. Reinigung der Schiffswäsche, Kraftstoff für vier Stunden Kreuzen pro Tag, wobei dies als Mittelwert für die Charterdauer angenommen wird (die Bedingungen hinsichtlich Kraftstoffkosten können variieren)
5. Hafen- und Liegeplatzgebühren
6. Halbpension (üblicherweise sind Frühstück und Mittagessen inkludiert)

Zusätzlich zur Chartergebühr hat der Yachtmieter noch alle anderen Ausgaben zu bezahlen wie etwa: Zusätzliche Kraftstoffkosten für das Schiff (Antriebsmaschinen, Generatoren, Begleitboote, Jetskis), Essen (üblicherweise Abendessen) und Getränke für den persönlichen Bedarf des Yachtmieters, Reinigung der persönlichen Wäsche sowie sämtliche Kommunikationskosten, Hafen- und Liegeplatzgebühren außerhalb des normalen Kreuzgebiets der Yacht, ggf. Gebühren für den Kanal von Korinth, Wasser, Strom und ggf. nationale und/oder lokale Taxen.


GT – AGB für Griechenland

In der Chartergebühr ist Folgendes inbegriffen:
1. Miete und Versicherung der Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung in betriebsfähigem Zustand
2. Crew-Löhne und Crew-Verpflegung
3. Hafen- und Liegeplatzgebühren innerhalb der griechischen Gewässer
4. Reinigung der Schiffswäsche

Zusätzlich zur Chartergebühr hat der Yachtmieter noch alle anderen Ausgaben zu bezahlen wie etwa:

Kraftstoffkosten (Antriebsmaschinen, Generatoren, Begleitboote, Jetskis), Essen und Getränke für den persönlichen Bedarf des Yachtmieters, Hafengebühren außerhalb der griechischen Gewässer, ggf. Gebühren für den Kanal von Korinth sowie Hafentaxen und sämtliche Kommunikationskosten.


SCT oder CTI – Standard-AGB für die Karibik – AGB für die Karibik inklusive
In der Chartergebühr ist Folgendes inbegriffen:

1. Miete und Versicherung der Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung in betriebsfähigem Zustand
2. Crew-Löhne und Crew-Verpflegung
3. Reinigung der Schiffswäsche, Kraftstoff für vier Stunden Kreuzen pro Tag, wobei dies als Mittelwert für die Charterdauer angenommen wird (die Bedingungen hinsichtlich Kraftstoffkosten können manchmal variieren)
5. Essen (drei Mahlzeiten pro Tag) (nur Essen) für den persönlichen Bedarf des Yachtmieters. Bei manchen Yachten sind Bargetränke und Wein ebenfalls inbegriffen.

Zusätzlich zur Chartergebühr hat der Yachtmieter noch alle anderen Ausgaben zu bezahlen wie etwa:

Erlesene Weine, Champagner und Erfrischungsgetränke für den persönlichen Bedarf des Yachtmieters, zusätzliche Kraftstoffkosten für das Schiff (Antriebsmaschinen, Generatoren, Begleitboote, Jetskis), sämtliche Kommunikationskosten, Hafen- und Liegeplatzgebühren und/oder ggf. lokale Taxen.


Steuern und Taxen:

Die meisten Yachten sind gewerblich registriert und somit von Steuern befreit. Innerhalb der Gewässer der Europäischen Union (EU) sind auf manche Charterpreise unterschiedliche Mehrwertsteuerraten anzuwenden. Außerhalb der EU können an manchen Orten lokale Taxen anfallen. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über den aktuellen Stand hinsichtlich Ihres Kreuzgebiets und der jeweiligen Yachten.


Kraftstoff:

Gewerblich genutzte Schiffe haben üblicherweise Anspruch auf zollfreien Kraftstoff, doch dies ist von Land zu Land verschieden. Es wirkt sich jedoch entscheidend auf Ihre Kraftstoffkosten aus.


Präferenzformular:

Sobald Sie Ihre Yacht gebucht haben, werden Sie von uns gebeten, ein Präferenzformular auszufüllen, wo Sie Ihre Wünsche für Verpflegung, Freizeitaktivitäten, Schiffsroute und sämtliche Sonderanfragen einzeln anführen. Wir übermitteln dieses Formular an Ihren Kapitän, damit dieser den Charter gemäß Ihren Wünschen vorbereiten kann. Gewerblich registrierte Schiffe haben das Recht, bei Gelegenheit Vorräte zollfrei zu kaufen. Auf Wunsch setzen wir Sie außerdem vor dem Charterbeginn mit Ihrem Kapitän und der Crew in Verbindung, damit Sie Ihre Vorstellungen über die Route und das Catering detailliert besprechen können.


APA (Advanced Provisioning Allowance):

- Die laufenden Kosten betragen in etwa:
-20-30% der Chartergebühr unter WMT (AGB für das westliche Mittelmeer)
-10-15% der Chartergebühr unter EMT (AGB für das östliche Mittelmeer)
-5% der Chartergebühr unter SCT (Standard-AGB für die Karibik)

Dieser Betrag ist vor dem Charterbeginn zu entrichten und dient dazu, sämtliche Vorräte (Essen, Getränke…) in Übereinstimmung mit Ihren Angaben auf dem Präferenzformular zu beschaffen. Der Kapitän informiert Sie regelmäßig über die Ausgaben, welche mit dem APA beglichen werden. Bevor Sie am Ende der Charterdauer von Bord gehen, legt der Kapitän dem Yachtmieter eine detaillierte Abrechnung mit den jeweiligen Belegen vor, die Sie jederzeit überprüfen können. Ein etwaiges Restguthaben aus der APA wird dem Yachtmieter vom Kapitän zurückerstattet. Sollte der Betrag nicht für die gesamte Charterdauer reichen, hat der Yachtmieter eine für die restliche Dauer ausreichende Summe an den Kapitän zu entrichten.


Trinkgeld

In der Regel werden für das Trinkgeld der Crew 5-10% der Chartergebühr als üblich angesehen, je nach geleistetem Service und Ihrem persönlichen Ermessen. Das Trinkgeld sollte dem Kapitän übergeben werden, damit dieser es an die Crew-Mitglieder verteilt, die alles daran setzen werden, damit Ihr Charter ein Erfolg wird.


Überführungskosten

Überführungskosten können bei Charterbuchungen anfallen, bei denen der Ausgangs- oder Zielhafen der jeweiligen Yacht nicht ihr Heimathafen ist.


Zahlungsbedingungen

Normalerweise werden 50% der Chartergebühr bei Vertragsschluss zur Bestätigung der Buchung fällig. Der Restbetrag und alle sonstigen etwaigen Kosten für Vorratsbeschaffung usw. sind einen Monat vor Charterantritt zu entrichten.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Anzahlung: 50% der Chartergebühr bei Vertragsschluss, Bezahlung des Restbetrags: 50% der Chartergebühr + APA + ggf. Überführungskosten + ggf. Kaution einen Monat vor Charterantritt.




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Friday 30 July 2010 -  - © 2010 Administration identification GEMEA Interactive & PRIMO YACHT CHARTER